BERATUNGSEINSATZ NACH § 37? KÖNNEN WIR!

Wenn Sie Pflegegeld erhalten und zu Hause gepflegt werden, ist der Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben. Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle und führen diese Einsätze zuverlässig bei Ihnen zu Hause durch.

Was passiert bei diesem Besuch?

Unsere Pflegefachkraft Sabrina Dauenhauer kommt zu Ihnen – mit
viel Fachwissen, aber vor allem mit Herz, Zeit und einem offenen Ohr.
Sie schaut gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Pflegesituation, gibt 
praktische Tipps für den Alltag zu Hause und informiert Sie zu
 Leistungen der Pflegekasse und möglichen Entlastungen.

Wie oft ist dieser Einsatz nötig?

Pflegegrad 2 und 3:
verpflichtend 1× pro Halbjahr

Pflegegrad 4 und 5:
verpflichtend 1× pro Vierteljahr

Pflegegrad 1:
freiwillig 1 x pro Jahr kostenfrei

Was kostet das?

Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenfrei. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Der Beratungstermin muss regelmäßig stattfinden – sonst kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Wir behalten Ihre Fälligkeitstermine im Auge. Sie müssen sich um nichts kümmern.